20. April 2023
Dillinger erhält Zulassung für UKCA konforme Druckgeräte-Stähle.
Zu Beginn des Jahres 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Ab dem 01. Januar 2021 galt die UKCA-Kennzeichnung, wobei eine Übergangsfrist von zwei Jahren festgesetzt wurde, die es erlaubte weiterhin CE gekennzeichnete Produkte zu vertreiben und einzusetzen. Die Übergangsfrist lief jedoch zum 31.12.2022 aus. Ab dem 01. Januar 2023 ist eine UKCA-Kennzeichnung für viele im Vereinigten Königreich in Verkehr gebrachte Produkte verpflichtend, darunter auch Druckgeräte. UKCA steht hierbei als eine Abkürzung für „UK Conformity Assessed“. Alle Druckgeräte, die in den Geltungsbereich der „Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016“ fallen, müssen nun mit UKCA gekennzeichnet werden.
Gleichzeitig verlor die Europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU im Vereinigten Königreich ihre Gültigkeit. Nach der neuen Richtlinie sollten Lieferanten der Stähle zum Bau der UKCA konformen Druckgeräte durch einen „approved body“ zugelassen sein. Diese Zulassung hat Dillinger für beide Werke (in Dillingen und in Dünkirchen) erhalten. Der Geltungsbereich entspricht dem der Zulassung der Europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU.
Innovative und hochqualitative Stahlprodukte, absolute Ausrichtung auf die Bedürfnisse unserer Kunden sowie eine ständige Weiterentwicklung gemeinsam mit unseren Partnern bilden die Säulen für unseren Erfolg - und das seit mehr als 333 Jahren.
© 2016 Dillinger Alle Rechte vorbehalten.
AG der Dillinger Hüttenwerke
Werkstraße 1
66763 Dillingen/Saar
Tel.: +49 6831 47 0
Fax: +49 6831 47 2212
E-Mail: info@dillinger.biz
Impressum
| Datenschutzerklärung
| AGB |
Social Media Datenschutzerklärung