04. Februar 2011
Die Dillinger Hütte und die Deutsche Rentenversicherung Saarland haben heute im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Dazu unterzeichneten Dr. Karlheinz Blessing, Arbeitsdirektor und Vorstandsmitglied der Dillinger Hütte und Reinhard Wagner, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Saarland einen Kooperationsvertrag.
Die Dillinger Hütte führt seit 2008 das Betriebliche Eingliederungsmanagement durch, um die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern zu überwinden, Behinderungen, körperliche Einschränkungen und chronische Erkrankungen zu vermeiden und die Eingliederung nach einer Krankheit zur vereinfachen. Das BEM-Team der Dillinger Hütte besteht intern aus den Abteilungen Personal & Soziales, Werksärztlicher Dienst, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung. In Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Saarland soll das Eingliederungsmanagement der Dillinger Hütte nun noch effizienter gestaltet werden. Gemeinsames Ziel ist es dabei, Hilfe für den erkrankten Mitarbeiter zu leisten und letztlich damit den Arbeitsplatz zu erhalten. Zur Unterstützung der DRV Saarland gehört zum einen die Beratung durch Rehabilitationsfachberater, zum anderen der Einsatz rehabilitativer Hilfen am Arbeitsplatz und im Alltag. Durch die enge Zusammenarbeit können Leistungen optimal abgestimmt und schnell und zielgerichtet eingeleitet werden. Entscheidungsprozesse werden verkürzt und langwierige Wiedereingliederungsmaßnahmen können vermieden werden. „Die Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Saarland im Rahmen unseres Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist eine gute Lösung, weil Mitarbeiter nach langer Krankheit so schneller und einfacher wieder in den Beruf zurückkehren können und letztlich auch der Verlust des Arbeitsplatzes vermieden werden kann.“, so Dr. Karlheinz Blessing bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags. Und Reinhard Wagner unterstreicht: „Von der Kooperation beim Eingliederungsmanagement profitiert neben dem Unternehmen und den Beschäftigten auch die Rentenversicherung, die durch die Einbindung ihrer Reha-Fachberater ohne große bürokratische Hürden für ihre Versicherten die erforderlichen Leistungen zur Teilhabe zeitnah und passgenau erbringen kann. Der gesetzliche Auftrag, die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten, kann so zur Zufriedenheit aller Beteiligten wirksam umgesetzt werden.“
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