03. April 2017
Statement der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke (Dillinger)
Der von den USA Anfang April 2016 eingeleitete Antidumping Trade Case gegen Grobblechlieferungen aus 12 Ländern (Österreich, Belgien, Brasilien, China, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Südkorea, Südafrika, Taiwan und Türkei) betrifft auch Dillinger mit seinen Walzwerken in Deutschland (Dillingen) und Frankreich (Dünkirchen).
Die nun vom Department of Commerce verkündeten Strafzölle liegen für Lieferungen aus Dillingen bei 5,38 % und für Lieferungen aus Dünkirchen bei 8,62 %. Die Dillinger Gruppe hat ihre Lieferungen in den USA-Markt bereits seit Zeitpunkt der Ankündigung der Strafzölle eingestellt.
Aufgrund der verhängten Zölle und vorbehaltlich der finalen Entscheidung wird Dillinger prüfen, wie wir unsere Kunden in den USA in Zukunft bedienen können. Auch wenn der USA-Markt im Markt-Portfolio von Dillinger eine eher begrenzte Rolle gespielt hatte, sind diese Strafzölle schmerzhaft, da solche Handelsschutz-Maßnahmen, die viele Länder betreffen, zu Umleitungseffekten der Warenströme in die EU führen werden.
Innovative und hochqualitative Stahlprodukte, absolute Ausrichtung auf die Bedürfnisse unserer Kunden sowie eine ständige Weiterentwicklung gemeinsam mit unseren Partnern bilden die Säulen für unseren Erfolg - und das seit mehr als 333 Jahren.
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